
Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleich im Rahmen des geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
EQS-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Vereinbarung SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleich im Rahmen des geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleich im Rahmen des geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Heidelberg, 19. Mai 2025 – Der Aufsichtsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN DE0007203705 / WKN 720370, die „Gesellschaft“ oder „SNP“) hat heute beschlossen, dem Abschluss eines verhandelten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen ihrer Hauptaktionärin, der Succession German Bidco GmbH, einer von The Carlyle Group kontrollierten Holdinggesellschaft, und der Gesellschaft zuzustimmen, der eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 61,00 je SNP-Aktie vorsieht. Des Weiteren sieht der Unternehmensvertrag einen jährlichen Ausgleich nach § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 3,95 abzüglich der von der SNP darauf zu entrichtenden Körperschaftssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) vor. Auf Basis des derzeitigen Körperschaftssteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) ergäbe sich damit ein Ausgleich von EUR 3,65 p.a. je SNP-Aktie. Die vorgeschlagene Höhe der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs wurde von der Succession German Bidco GmbH und der Gesellschaft auf Grundlage der Ergebnisse einer gutachtlichen Stellungnahme der ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH („Value Trust“), festgelegt. Value Trust war als Parteigutachter gemeinsam vom Vorstand der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Succession BidCo GmbH beauftragt worden, eine angemessene Abfindung bzw. einen angemessenen Ausgleich im Rahmen des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu ermitteln. Die Angemessenheit der Abfindung und des jährlichen Ausgleichs war ferner Gegenstand der Prüfung durch den auf gemeinsamen Antrag des Vorstands der Gesellschaft und der Geschäftsführung der Fahrenheit AcquiCo GmbH gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer, A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („A&M“). A&M hat die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich bestätigt. Vorstand und Aufsichtsrat werden nunmehr in die Einladung zu der für den 30. Juni 2025 geplanten ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft einen Beschlussvorschlag über die Zustimmung zu dem Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags aufnehmen. Ende der Insiderinformation
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